senTec Elektronik GmbH
Sensor System Solutions, Hard & Software Design

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der senTec Elektronik GmbH,
Stand 12.04.2004

1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäfts-, Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Kaufverträge und für die gesamten Geschäftsverbindungen der senTec Elektronik GmbH. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen eines Käufers, gelten nicht, auch wenn die senTec Elektronik GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Spätestens mit Annahme der Ware erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäfts-, Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der senTec Elektronik GmbH an.
1.3 Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäfts-, Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der senTec Elektronik GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist. Ohne diese Anerkennung sind sie nicht vereinbart und finden damit keine Anwendung.
1.4 Sollte ein Teil dieser allgemeinen Geschäfts-, Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht wirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

2 Angebote
2.1 Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum der senTec Elektronik GmbH und dürfen ohne vorherige Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
2.2 Falls die Erstellung der oben genannten Unterlagen einen außergewöhnlichen zeitlichen und personellen Aufwand erfordert hat, ist die senTec Elektronik GmbH im Falle der Nichterteilung des Auftrages berechtigt, diesen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
2.3 Generell sind alle Angebote der senTec Elektronik GmbH freibleibend, sofern die Bindung an das Angebot nicht schriftlich vermerkt wurde.
2.4 Die vorliegenden allgemeinen Geschäfts-, Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebotes der senTec Elektronik GmbH.

3 Aufträge
3.1 Sämtliche Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien, telefonische Vereinbarungen oder sonstige Abmachungen, insbesondere Auftragsänderungen, bedürfen beiderseitiger schriftlicher Festlegung und, soweit sie vom ursprünglich vereinbarten Kaufvertrag abweichen, der schriftlichen Änderungsbestätigung.
3.2 Aufträge, die der Käufer der senTec Elektronik GmbH erteilt, werden erst durch schriftliche Bestätigung der senTec Elektronik GmbH rechtsverbindlich. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.
3.3 Die senTec Elektronik GmbH ist nicht generell zur Annahme eines Kaufangebotes verpflichtet, insbesondere wenn Aufträge aufgrund des Internet- oder Messeauftritts oder aufgrund von Rundschreiben oder Preislisten eingehen.
3.4 Die Zusicherung über die Beschaffenheit eines Produktes wird nur dann ein Bestandteil des Vertrages, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt ist. Prospektangaben gelten nur dann als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Kaufrechtes, wenn diese schriftlich ausdrücklich im Einzelfalle vereinbart sind.

4 Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich generell in Euro, ohne Verpackung für die Lieferung ab Ilmenau zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung gültigen Mehrwertsteuer, sowie etwaige andere gesetzliche Lieferabgaben.
4.2 Es gilt die jeweils neueste Version der Preisliste der senTec Elektronik GmbH.

5 Versand
5.1 Ist eine Versendung der Ware durch die senTec Elektronik GmbH vereinbart, so erfolgt diese ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt auch dann die Versandgefahr, wenn die senTec Elektronik GmbH den Versand für den Auftraggeber kostenfrei durch eigene Transportkräfte oder Dritte vornimmt. In jedem Fall geht die Gefahr des Unterganges mit der Übergabe an die Versandperson auf den Auftraggeber über.
5.2 Kann die Ware nach Fertigstellung infolge von Umständen, welche die senTec Elektronik GmbH nicht zu vertreten hat, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt oder abgenommen werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem diesem die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist. Der Auftragnehmer wird die senTec Elektronik GmbH unverzüglich über die Verzögerung unterrichten. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.3 Teillieferungen durch die senTec Elektronik GmbH sind zulässig.

6 Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug zu leisten. Danach werden mit der ersten Mahnung beginnend bankübliche Zinsen verrechnet, mindestens in Höhe von 1% über dem jeweiligen Satz der Bundesbank.
6.2 Alle Zahlungen werden vorab zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld zuzüglich der daraus entstandenen Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten und zuletzt als Zahlung auf den Kaufpreis verwendet.
6.3 Sämtliche Wechsel und vordatierte Schecks werden nur nach besonderer zeitlich vorangegangener schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Wechselsteuer sowie Bank- Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
6.4 Wenn mehrere Wechsel in Zahlung gegeben werden, so sind sämtliche Wechsel fällig, wenn der nächstfällige Wechsel nicht termingemäß eingelöst wird.
6.5 Falls ein Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen Verpflichtungen aus den allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der senTec Elektronik GmbH nicht nachkommt, oder falls er seine Zahlungen einstellt, oder über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens gestellt wird, so wird die gesamte Rechtsschuld zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Falle ist die senTec Elektronik GmbH berechtigt, Rücktritt von allen Verträgen zu erklären und bereits gelieferte Waren aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen, sowie Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. Rücktransport, Wertminderung etc.) zu verlangen.
6.6 Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Zahlungsanspruch wegen Ansprüchen, die sich nicht auf den Liefergegenstand selbst beziehen ist ausgeschlossen; gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die senTec Elektronik GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten vor.
7.2 Bis zum Eigentumsübergang der von der senTec Elektronik GmbH an den Käufer gelieferten Waren darf der Käufer diese weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Falls die Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Käufer verpflichtet, die senTec Elektronik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Waren entstehen, zu tragen. Der Käufer darf die Waren im normalen Geschäftsbetrieb verkaufen, sofern er gegenüber der senTec Elektronik GmbH mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht im Verzug ist. Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder der Abnutzung während der Zeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer. Soweit der Käufer die Ware mit anderen Gegenständen verbindet, erwirbt die senTec Elektronik GmbH das Miteigentum an den verbundenen Sachen im Verhältnis des Wertes der anderen mit den Waren der senTec Elektronik GmbH verbundenen Sachen.
7.3 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Netto- Rechnungswert der Vorbehaltsware zur Sicherheit hiermit an die senTec Elektronik GmbH ab, die senTec Elektronik GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an.
7.4 Das Recht des Käufers, die von der senTec Elektronik GmbH gelieferten Waren zu verkaufen, endet dann, wenn der Käufer im Zahlungsrückstand ist, oder zahlungsunfähig wird. In diesem Falle kann der Käufer über die Vorbehaltsware nur mit schriftlicher Genehmigung der senTec Elektronik GmbH verfügen.

8 Lieferfristen
8.1 Die senTec Elektronik GmbH ist nicht selbst Hersteller der von ihr verarbeiteten Bauteile, daher können Lieferfristen nur für an Lager liegende Waren angegeben werden. Darüber hinaus handelt es sich nur um voraussichtliche Liefertermine ohne Verbindlichkeit im Sinne eines Fixtermins. Die senTec Elektronik GmbH ist verpflichtet, voraussichtliche Verzögerungen des Liefertermins unverzüglich dem Käufer schriftlich mitzuteilen.
8.2 Falls sich ein in Aussicht gestellter voraussichtlicher Liefertermin für den Käufer unzumutbar verzögert, so hat dieser das Recht, der senTec Elektronik GmbH eine angemessene, mindestens 4-wöchige, Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
8.3 Die im schriftlichen Kaufvertrag ursprünglich in Aussicht gestellte voraussichtliche Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten und sonstigen Fällen, auf welche die senTec Elektronik GmbH keinen Einfluss hat.

9 Lieferstorno
9.1 Sofern der Kunde Bestellungen ganz oder teilweise storniert und seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt, ist die senTec Elektronik GmbH berechtigt, pauschalen Schadenersatz geltend zu machen.
9.2 Die zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts bereits produzierten Liefergegenstände sind mit dem vollen Kaufpreis zu bezahlen.
9.3 Für noch nicht produzierte Gegenstände ist eine Pauschalentschädigung von 60% zu zahlen, wenn das Storno nicht früher als 3 Tage vor dem vorgesehenen Liefertermin erfolgt.
9.4 In allen anderen Fällen ist eine Pauschal-Entschädigung in Höhe von 40% des Liefernettowertes zu entrichten.
9.5 Sofern der Kunde einen geringeren Schaden nachweist, ist nur dieser Schaden zu ersetzen. Umgekehrt kann die senTec Elektronik GmbH an Stelle der Pauschalentschädigung den tatsächlich entstandenen Schaden im Falle des Vertragsrücktritts berechnen.
9.6 Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern der Kunde Teillieferungen nicht vertragsgemäß bezahlt und deshalb Restlieferungen von der senTec Elektronik GmbH abgelehnt werden.

10 Gewährleistungen bei Hardware-Lieferungen
10.1 Die senTec Elektronik GmbH leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
10.2 Diese Gewährleistung besteht auch bei dem Fehlen von ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zugesicherten Eigenschaften.
10.3 Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate ab Empfang der Ware durch den Käufer.
10.4 Transportschäden und Mindermengen an Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung durch die senTec Elektronik GmbH vom Kunden schriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch die senTec Elektronik GmbH zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der senTec Elektronik GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die fehlerhafte Ware mit genauer Darstellung der behaupteten Mängel frei Haus zurückzuliefern.
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei genauer Untersuchung nicht erkennbar Ein solcher Mangel muss unverzüglich nach Entdeckung geltend gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
10.5 Bei begründeter Mängelrüge leistet die senTec Elektronik GmbH Gewähr in der Weise, dass sie Material und Verarbeitungsfehler durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile behebt.
10.6 Wenn der Käufer mit der Erfüllung keiner dieser ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche durch die senTec Elektronik GmbH einverstanden ist, entfallen seine etwaigen Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz einschließlich etwaigem Ersatz der Montage- und Demontagekosten und Folgeschäden.
10.7 Die senTec Elektronik GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache die durch Zufall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Veränderung, unsachgemäße Installierung, Reparatur oder unsachgemäße Prüfmaßnahmen des Käufers oder seiner Beauftragten entstanden sind.
10.8 Durch Entfernen oder Beseitigen der technischen Originalkennzeichen erlischt die Garantie.
10.9 Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder mangelfreier Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandelung (Rückgängigmachung) des Vertrages zu verlangen.
10.10 Die senTec Elektronik GmbH kann bei Verkauf von gebrauchter Hardware jegliche Gewährleistung ausschließen.
10.11 Jede persönliche Haftung von Angestellten der senTec Elektronik GmbH, die als Erfüllungsgehilfen der senTec Elektronik GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

11 Gewährleistungen bei Software-Lieferung
11.l Für Lieferung von Software gilt Dienstvertragsrecht, unter Ausschluss von Werkvertrags- und Kaufrecht.
11.2 Sofern die von der senTec Elektronik GmbH entwickelte Software nicht dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch entspricht und Abweichungen schriftlich gerügt werden, ist die senTec Elektronik GmbH innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 12 Monaten zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet.
11.3 Für nicht von der senTec Elektronik GmbH hergestellte Software wird keine Gewährleistung übernommen. Es gelten die aus den jeweiligen Lizenzbedingungen ersichtlichen Rechte.
11.4 Als Fehler gilt jedoch nicht die Produktabweichung im Sinne von Markterneuerungen. Auf die Softwarepflege und -anpassung hat der Kunde nur Anspruch bei Abschluss eines weitergehenden Beratungsvertrages.
11.5 Eine Haftung für Schadenersatz für unmittelbare und mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der senTec Elektronik GmbH vor.

12 Produzentenhaftung
12.1 Der Kunde wird von der Haftung gemäß der EG-Richtlinie Produkthaftung insoweit freigestellt, als es sich um Schäden handelt, die ihre Ursache in der Fehlerhaftigkeit eines Produktes, das von der senTec Elektronik GmbH Firma hergestellt wurde, haben.
12.2 Die Haftungsfreistellung erfolgt nicht für den Fall, dass die Fehlerhaftigkeit eines Produktes des Kunden durch Verwendung eines Produktes der senTec Elektronik GmbH entstanden ist, weil das Produkt der senTec Elektronik GmbH nicht in der gewählten Weise hätte eingesetzt werden dürfen. Die Haftungsfreistellung erfolgt weiter nicht für den Fall, dass die senTec Elektronik GmbH ein Produkt auf Anleitung des Kunden herstellt, ohne Kenntnis des Endproduktes bzw. ohne die Möglichkeit einer Kontrolle seiner Verwendung.
12.3 Es erfolgt keine Haftfreistellung dem Kunden gegenüber soweit für die senTec Elektronik GmbH ein Haftungsausschlussgrund gemäß Artikel 7 der EG-Richtlinie eingreift.

13 Export
13.1 Alle Lieferungen der senTec Elektronik GmbH erfolgen vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung nach bundesdeutschem Außenwirtschaftsrecht, dessen Kenntnisverschaffung dem Kunden obliegt.
13.2 Von der senTec Elektronik GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-How sind aufgrund der bestehenden Lizenzen und Urheberrechte zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Wiederausfuhr einzeln oder in systemintegrierter Form ist für den Kunden genehmigungspflichtig.

14 Gerichtsstand
14.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag ist Ilmenau.
14.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15 Sonstiges
15.1 Falls der Käufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, kann die senTec Elektronik GmbH weitere Lieferungen unbeschadet der Geltendmachung ihrer sonstigen Rechte verweigern.
15.2 Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäfts-, Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und den Interessen der beteiligten Parteien Rechnung trägt.
15.3 Der Käufer kann ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung der die senTec Elektronik GmbH seine Rechte nicht an Dritte abtreten.
14.4 Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck des Vertrages erforderlich sind.
15.5 Die Urheberrechte sowie Verwendungs- und Verwertungsrechte an dem verkauften Produkt verbleiben unabhängig von der vertraglich geregelten Lieferung an den Kunden bei der senTec Elektronik GmbH. Nachbau einzelner Lieferteile oder Systeme der senTec Elektronik GmbH ist nur mit schriftlicher Genehmigung der senTec Elektronik GmbH erlaubt.
15.6 Die Vervielfältigung der von der senTec Elektronik GmbH erstellten Software ist nur für den Inhouse-Gebrauch bzw. zum Backup gestattet.
15.7 Produkte der senTec Elektronik GmbH oder Teile davon dürfen nicht ohne Rücksprache mit der senTec Elektronik GmbH in lebenserhaltenden, medizinischen oder militärischen Systemen eingesetzt werden. Für von der senTec Elektronik GmbH nicht hergestellte Software gelten die jeweiligen Copyright-Vorschriften.

(C) senTec Elektronik GmbH 12.04.2004